Buchung

Reservierung & Regelungen

Eine Reservierung ist über das Buchungssystem oder über den Hüttenwart möglich. Die Buchungsformalitäten sehen folgendermaßen aus:

  • Während der Ferienzeiten darf die Hütte (1 Jahr im Voraus) nur von Mitgliedern max. 1 Woche angemietet werden, die selbst oder deren nächste Angehörige (die eigenen Kinder oder der Ehepartner/Lebensgefährten) an die (bayerischen) Schulferien gebunden sind. D.h. Das buchende Mitglied hat entweder eigene schulpflichtige Kinder (keine Enkel oder befreundete schulpflichtige Kinder) oder das Mitglied selbst oder der Ehepartner/ Lebenspartner ist Lehrer/in. Sollten die Kinder von Mitgliedern Lehrer sein, gilt diese Regelung nicht! In diesem Falle raten wir zur eigenen Mitgliedschaft.
  • Weiterhin gelten folgende Buchungsfristen für die Ferienzeit:
    • Mitglieder mit Kinder 12 Monate vorher
    • Mitglieder ohne Kinder 9 Monate vorher
    • Nichtmitglieder generell 6 Monate vorher
  • Für alle Zeiten außerhalb der Ferien gelten die bestehenden Buchungsfristen:
    • Mitglieder 12 Monate vorher
    • Nichtmitglieder 6 Monate vorher
  • Mitglieder können am ersten eines Monats für den entsprechenden Monat des Folgejahres buchen. (Beispiel: ab dem 01.Feb 2011 kann der Anreisetag im gesamten Feb 2012 angefragt werden).
  • Im Buchungssystem bereits angefragte Termine, aber noch nicht fest gebuchte Termine (gelb) können noch einmal angefragt werden.
  • Fragen an einem Tag mehrere Personen den gleichen Termin an, so entscheidet die Vorstandschaft über die Vergabe.
  • Mitglieder, die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen, werden bei Anfragen bevorzugt berücksichtigt. Belegungshäufigkeiten werden ebenfalls berücksichtigt.
  • Bei Ablehnung der Anfrage erfolgt eine Standard-Absage.
  • In den Zeiten zwischen den Ostern- und Pfingstferien, sowie zwischen den Herbst- und den Weihnachtsferien (Wilde Zeiten) kann die Hütte zu jedem beliebigen Zeitraum gemietet werden. Dies gilt für Mitglieder 12 Monate, für Nichtmitglieder 6 Monate im Voraus.
  • Möchte man die Hütte für einen anderen Zeitraum, als von Sonntag bis Sonntag buchen (z.B. ein Wochenende), so ist dies für Mitglieder 2 Monate im Voraus, für Nichtmitglieder 1 Monat im Voraus möglich.

Nach dem Erhalt der Terminbestätigung ist die Übernachtungspauschale innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Mit der Überweisung wird die Hüttenordnung als Rechtsgrundlage gültig. Bei Verstößen kann der betreffende Mieter zur Rechenschaft gezogen werden (Geldbuße oder Benachteiligung bei der Reservierung).

Reiserücktritt

Abmeldungen sind dem Belegungswart rechtzeitig mitzuteilen. Ist die Pauschale für den Aufenthalt überwiesen worden, wird diese nicht mehr zurückerstattet, da die Hütte ab diesem Zeitpunkt nur noch schwer zu vermieten ist. Wird seitens des Belegungswartes ein neuer Mieter gefunden, wird die Pauschale als Guthaben einbehalten. Als Alternative ist es möglich, einen Ersatzmieter für den reservierten Termin zu finden und so die Pauschale von diesem zu bekommen.

Auswahl des Reservierungszeitraums

Zur Reservierung bitte zuerst den Anreisetag und im Anschluss den Abreisetag auswählen. Der graue markierte Bereich wird angefragt. Bei falscher Auswahl bitte die Seite neu laden.