Januar 2019

  • Der fällige Beitrag bei der überwiegenden Zahl von Mitgliedern wird zum 1. April eingezogen.
  • Um Missverständnissen vorzubeugen:
    Bei der Reinigung über den“Putzdienst“ müssen folgende Arbeiten selbst durchgeführt werden:

    • Kühlschrank
    • Herd und Ofen
    • Spüle und Geschirrspüler ausräumen bzw. reinigen
    • Holz für den Nachmieter bereitstellen

Buchungsmodalitäten

Das Buchen der Hütte ist durch das online System Busy deutlich leichter geworden. Die Hütte ist mit ca. 70% belegt. Es kommt jetzt häufig auch zu konkurrierenden Buchungswünschen. Um dies ein wenig zu entzerren, hat die Vorstandschaft in der Sitzung vom 11.01.10 und vom 30.04.10 folgende Regelungen getroffen:

  • Während der Ferienzeiten darf die Hütte (1 Jahr im Voraus) nur von Mitgliedern max. 1 Woche angemietet werden, die selbst oder deren nächste Angehörige (die eigenen Kinder oder der Ehepartner/Lebensgefährten) an die (bayerischen) Schulferien gebunden sind. D.h. Das buchende Mitglied hat entweder eigene schulpflichtige Kinder (keine Enkel oder befreundete schulpflichtige Kinder) oder das Mitglied selbst oder der Ehepartner/ Lebenspartner ist Lehrer/in. Sollten die Kinder von Mitgliedern Lehrer sein, gilt diese Regelung nicht! In diesem Falle raten wir zur eigenen Mitgliedschaft.
  • Weiterhin gelten folgende Buchungsfristen für die Ferienzeit:
    • Mitglieder mit Kinder 12 Monate vorher
    • Mitglieder ohne Kinder 9 Monate vorher
    • Nichtmitglieder generell 6 Monate vorher
  • Für alle Zeiten außerhalb der Ferien gelten die bestehenden Buchungsfristen:
    • Mitglieder 12 Monate vorher
    • Nichtmitglieder 6 Monate vorher
  • Mitglieder können am ersten eines Monats für den entsprechenden Monat des Folgejahres buchen. (Beispiel: ab dem 01.Feb 2011 kann der Anreisetag im gesamten Feb 2012 angefragt werden).
  • Im Buchungssystem bereits angefragte Termine, aber noch nicht fest gebuchte Termine (gelb) können noch einmal angefragt werden.
  • Fragen an einem Tag mehrere Personen den gleichen Termin an, so entscheidet die Vorstandschaft über die Vergabe.
  • Mitglieder, die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen, werden bei Anfragen bevorzugt berücksichtigt. Belegungshäufigkeiten werden ebenfalls berücksichtigt.
  • Bei Ablehnung der Anfrage erfolgt eine Standard-Absage.
  • In den Zeiten zwischen den Ostern- und Pfingstferien, sowie zwischen den Herbst- und den Weihnachtsferien (Wilde Zeiten) kann die Hütte zu jedem beliebigen Zeitraum gemietet werden. Dies gilt für Mitglieder 12 Monate, für Nichtmitglieder 6 Monate im Voraus.
  • Möchte man die Hütte für einen anderen Zeitraum, als von Sonntag bis Sonntag buchen (z.B. ein Wochenende), so ist dies für Mitglieder 2 Monate im Voraus, für Nichtmitglieder 1 Monat im Voraus möglich.

Vielen unserer Mitglieder ist ein Aufenthalt mit Ihrer Familie nur zu Ferienzeiten möglich! Daher bitten wir die anderen Mitglieder um Verständnis für diese Regelung.

es grüßt recht freundlich
Wolfgang Gleißner
1. Vorstand